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Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 5/01 |
Zitiervorschläge
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 5/01 (https://dejure.org/2002,59710)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 05.06.2002 - VK 5/01 (https://dejure.org/2002,59710)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - VK 5/01 (https://dejure.org/2002,59710)
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
§ 19 VwGG
Rechtsweg, Gemeindegruppe
Wird zitiert von ... (3)
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 14.10.2014 - VK 4/14 Die Zuständigkeit der Verwaltungskammer ist in den §§ 15 und 16 VwGG.EKD abschließend geregelt (vgl.: Urteil der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 05.06.2002 - VK 5/01 - und Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs der Union Evangelischer Kirchen in der EKD - VGH - vom 24.05.2006 - VGH 7/06 - zu der damals geltenden vergleichbaren Fassung).
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 14.10.2014 - VK 5/14 Die Zuständigkeit der Verwaltungskammer ist in den §§ 15 und 16 VwGG.EKD abschließend geregelt (vgl.: Urteil der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 05.06.2002 - VK 5/01 - und Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs der Union Evangelischer Kirchen in der EKD - VGH - vom 24.05.2006 - VGH 7/06 - zu der damals geltenden vergleichbaren Fassung).
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.04.2006 - VK 2/06 Die Zuständigkeit der Verwaltungskammer ist in § 19 VwGG abschließend geregelt (Urteil der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 05. Juni 2002 - VK 5/01).